Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)
Alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) (Definition: siehe
hier) sind, müssen erstmalig bis zum 05.Dezember 2015 ein Energieaudit durchführen lassen. Das Audit ist alle vier Jahre zu erneuern.
Nicht-KMUs sind z.B. Unternehmen, die:
- mehr als 250 Personnen beschäftigen und alle Unternehmen, die
- mehr als 50 Mio EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio EUR Jahresbilanzsumme haben
- alle Unternehmen, bei denen mehr als 25% des Kapitals oder der Stimmrechte in öffentlicher Hand liegen (Kommune, Land, Bund)
Im Rahmen dieses Audits wird der Energieverbrauch des Unternehmens analyisert und den Verbrauchern bzw. Verbrauchergruppen zugewiesen. Die geschieht analog zur Energie-Effizienzberatung für KMUs nach DIN 16247-1. Selbstverständlich werden im Rahmen des Audits Hinweise zur Energie-Effizienz mit einer Wirtschaftlichkeits- und Investitionsabschätzung gegeben.